Ehrenzeichen vom 9. November 1923 Nr. 4137

Ehrenzeichen vom 9. November 1923, sogenannter "Blutorden", 2. Modell. Silberne Medaille, rückseitig mit Verleihungsnummer "4137" über Silberstempel "800". Am originalen genähten Trageband. Nur leicht getragen mit sehr schöner Patina, Zustand 2. Aus der Vorschlagsliste vom 6. Mai 1942.


Das Ehrenzeichen vom 9. November 1923 wurde anlässlich des 10. Jahrestages der “national-sozialistischen Erhebung am 9. November 1923″ durch den Führer der NSDAP Adolf Hitler gestiftet. Die Trageweise wurde am 11. Februar 1934 per Erlass geregelt. Die Verleihungsbedingungen sahen folgende Berechtigte vor:
1. Angehörige der SA, Angehörige des Bundes Reichskriegsflagge und Oberland, die zum Deutschen Kampfbund vereinigt wurden, die bei den Kämpfen am 8./9.November 1923 beteiligt waren.
2. Angehörige der oben aufgeführten Verbände, der Polizei und Wehrmacht, die sich auf die Seite der Putschisten stellten und dadurch ihre Anstellung verloren haben oder auf Grund ihrer politischen Haltung um Entlassung gebeten haben, unabhängig davon ob sie kämpften oder nicht.
3. Angehörige der oben aufgeführten Verbände die zu Kampfhandlungen in Marsch gesetzt wurden aber nicht zum Einsatz kamen weil sie durch Einsatzkräfte der Regierung aufgehalten wurden oder durch höhere Gewalt den Einsatzort nicht erreichten.
Die Verleihung setzte eine ununterbrochene Mitgliedschaft zur NSDAP vor dem 30. Januar 1933 oder der SA voraus. Am 30. Mai 1938 wurden die bereits am 1. April 1935 eingestellten Verleihungen wieder aufgenommen und der Empfängerkreis erweitert. Dazu gehörten alle Inhaftierten die in der Weimarer Republik wegen ihres Kampfes für die Bewegung der NSDAP in Deutschland und Österreich eine Haftstrafe von mindestens 1 Jahr verbüßt haben. Vom 1. Modell des Blutordens erfolgten von 1934 bis 1935 nur 1500 Verleihungen. Vom 2. Modell sind Stücke mit Verleihungsnummern bis ca. 4300 bekannt. Die offiziellen Unterlagen enden mit dem Jahr 1942. Der Blutorden galt als höchste Auszeichnung der NSDAP.

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